Übertritt

Art. 78 BayEUG Schulberatung:

  • Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend der Anlagen und Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen. Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.
  • Die Aufgaben, die über den Bereich einer Schule hinausgehen, werden von staatlichen Schulberatungsstellen wahrgenommen.

Viele Wegen führen zum Ziel – Das bayerische Schulsystem eröffnet jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg.

Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren

Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Grundlage verschiedener Elemente: Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung, Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und Elternwille.
Die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig sein muss.

Die Jahrgangsstufe 3 in der erweiterten Übertrittsphase

Die erweiterte Übertrittsphase beginnt bereits in der 3. Jahrgangsstufe. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in diesem Schuljahr eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden sie an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.

Die Jahrgangsstufe 4 in der erweiterten Übertrittsphase

In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.

Zudem sieht das weiterentwickelte Übertrittsverfahren in der vierten Klasse Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für diese vor. So soll die Transparenz erhöht und der Leistungsdruck reduziert werden.

Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.

Anfang Mai erhalten dann alle Schülerinnen und Schüler ein Übertrittszeugnis mit den fortlaufenden Jahresnoten in allen Fächern, der Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, einer Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens und einer zusammenfassenden Beurteilung zur Eignung für den weiteren Bildungsweg.

Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse mit verstärkter individueller Förderung

An allen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien werden die Schülerinnen und Schüler verstärkt individuell gefördert. Diese Förderstunden haben zwei Zielsetzungen: Sie erleichtern leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern, die dem Anforderungsniveau der Schule grundsätzlich gewachsen sind, den Verbleib an der Schule. Leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen und Realschulen können unterstützt werden, um sie für einen möglichen aufsteigenden Übertritt an eine andere Schulart vorzubereiten.

Zusätzliche und weiterführende Informationen:

AKTUELL (Stand 24.03.2020):

aus: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2019): Der beste Bildungsweg für mein Kind – Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen, München.