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Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie)

Die Lese- und Rechtschreibstörung zählt zur Gruppe der umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Laut Statistik ist davon jedes 20. Kind betroffen. Sie wird unterschieden in die (kombinierte) Lese-Rechtschreibstörung und die isolierte Rechtschreibstörung.

Bei der (kombinierten) Lese-Rechtschreibstörung bleiben sowohl der Leseprozess als auch das Rechtschreiben deutlich hinter der vom Alter her zu erwartenden Leistung zurück. Bei der isolierten Rechtschreibstörung beschränken sich die Schwierigkeiten des Kindes auf das Rechtschreiben, der Leseprozess ist nicht gestört. Die Leistungen des Kindes müssen unter dem Niveau liegen, das aufgrund seines Alters, seiner allgemeinen Intelligenz und seiner Beschulung zu erwarten ist.

Folgende Störungsmerkmale werden genannt:

  • deutlich erkennbares Defizit in der Lese- und Rechtschreibentwicklung
  • großer Rückstand in den zugehörigen Fertigkeiten
  • deutliche, beeinträchtigende Auswirkungen auf die schulischen Leistungen
  • bemerkbar durch fehlerhaftes Lesen (bes. in der GS): Auslassen, Ersetzen, Verdrehen und Hinzufügen von Wörtern oder Wortteilen sowie Vertauschung von Wörtern im Satz oder von Buchstaben in Wörtern
  • Beeinträchtigung des Leseverständnisses: Kinder sind nicht in der Lage, das Gelesene in eigenen Worten wiederzugeben, aus dem Gelesenen Schlussfolgerungen zu ziehen und mit allgemeinem Wissen zu verknüpfen

Vor einer Diagnose gilt es zu klären, ob die Schwierigkeiten durch äußere Belastungsfaktoren zu erklären sind, ob das Kind z. B. krankheitsbedingt oft gefehlt hat. In solch einem Fall besteht Grund zur Annahme, dass die Probleme beim Schreiben und Lesen nur vorübergehend sind und sich durch Übung und Erfahrung erübrigen.

Eine Diagnose kann durch einen Schulpsychologen, einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einen besonders ausgebildeten Kinder- und Jugendtherapeuten erfolgen.

Dazu gehört eine ärztliche Untersuchung, ob das Kind gesund ist, ein Intelligenztest sowie Lese- und Rechtschreibtests. Zudem sollte untersucht werden, ob sich das Kind gut konzentrieren kann und nicht psychisch stark belastet ist.

Weitere Informationen und Ansprechpartner im Bereich “Lese-Rechtschreibstörung”:

Kontakt: 

Fachberatung:  LRS-Zentrum Rosenheim